Allgemeine Geschäftsbedingungen der Belcotel GmbH für die Erbringung von
Call-by-Call Sprachtelefondiensten
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1.1. Die Belcotel GmbH (ehemals 010040 GmbH) mit Sitz in Hamburg, AG Hamburg HRB 120529, (nachfolgend
"Gesellschaft"), bietet bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des
offenen Call-by-Call, d.h. ohne Voranmeldung, unter der VNB-Kennzahl 010040 an.
Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die nachfolgenden im Amtsblatt der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftsstellen der Gesellschaft
eingesehen werden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn
die Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Call-by-Call-Dienste
2.1. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb des
nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes
und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende
Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Telekom Deutschland GmbH oder der
Gesellschaft mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern
geschlossen sind.
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde
die VNB-Kennziffer 010040 vorwählt und die Gesellschaft die Verbindung aufbaut.
Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ist auf die
einzelne Nutzung der Dienstleistung gerichtet. Ein Dauerschuldverhältnis oder
eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet.
2.4. Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses, von dem aus die
Dienstleistung genutzt wird, soweit der Anschlussinhaber diese Nutzung selbst
getätigt oder einem Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte
Nutzung Dritter entstehen, hat der Anschlussinhaber zu entrichten, soweit er die
unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Anschlussinhaber hat in seinem
Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen
die unbefugte und missbräuchliche Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte
zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis,
dass er eine unbefugte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht zu
vertreten hat.
2.5. Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich aus den bei
Verbindungsbeginn gültigen, unter http://www.010040.com/tarife.html
veröffentlichten Tarifen. Entscheidend ist das jeweils gewünschte
Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt. Dem Kunden obliegt es,
sich vor Nutzung der Dienstleistung von der Gesellschaft über den dafür
geltenden Tarif zu informieren.
2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen
Teilnehmernetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen
Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.
3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers
des Kunden, i.d.R. der Telekom Deutschland GmbH, als „Verbindungen über 010040
GmbH“ in Rechnung gestellt. In der Regel werden die Dienstleistungen monatlich
abgerechnet. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, längere
Rechnungsintervalle zu wählen. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der
Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber
zu zahlen.
3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist
geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und
ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist.
3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286
Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungszugang zahlt. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die
Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren
Schaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.
3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit
Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rechnung auch die über die
Gesellschaft getätigten Verbindungen einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein
Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber
seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
3.5. Der Kunde kann gegenüber der Gesellschaft nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher
Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3.6. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann die Gesellschaft Inkassounternehmen
und/oder Rechtsanwaltskanzleien mit der Einziehung der Forderung beauftragen.
4. Haftung der Gesellschaft
4.1. Die Gesellschaft leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
nur in folgendem Umfang:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden.
4.2. Soweit eine Verpflichtung der Gesellschaft zum Ersatz eines
Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz
beruht, haftet die Gesellschaft abweichend von Ziffer 4.1. bis zu einem Betrag
von 12.500,-- EUR je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine
einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis
gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die
Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung im vorstehenden Satz 1 in der
Summe auf höchstens 10 Mio. EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die
mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die
Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die
Haftungsbegrenzung nach den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche
auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz
entsteht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich durch die Gesellschaft verursacht wurde.
4.3. Die gesetzliche Haftung der Gesellschaft bei Körper- und Personenschäden,
bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines
Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.4. Soweit die Haftung der Gesellschaft wirksam ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, sonstigen
Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Gesellschaft nur bestimmungsgemäß
und nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nutzen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder
Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder
logischen Struktur des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Netzes
führen können.
5.3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte durch den
Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft
erfolgen.
6. Datenschutz
6.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind
u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Personenbezogene Daten werden von der Gesellschaft nur erhoben, verarbeitet oder
genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG bzw. eine
andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
6.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies
erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung oder Beendigung des
Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder soweit Daten bei der Nutzung von
Telekommunikationsdiensten erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder
genutzt werden (Verkehrsdaten).
6.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung
benötigt werden, speichert die Gesellschaft diese Daten für die Dauer von 6
Monaten ab Rechnungsversendung, es sei denn, der Kunde erhebt Einwendungen gegen
die Rechnung. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert
oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten
nach Verstreichen der im vorstehendem Satz 1 geregelten Frist oder aufgrund
rechtlicher Verpflichtung gelöscht worden sind, trifft die Gesellschaft weder
eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die
Auskunftspflicht nach § 45i Abs. 1 TKG.
6.4. Der Kunde willigt darin ein, dass die zur Rechnungsstellung erforderlichen
Daten von der Gesellschaft an Dritte gemäß Ziffer 3.1. übermittelt werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit
dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei Hamburg oder der Sitz des
Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.
7.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Gesellschaft unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des internationalen Privatrechts (IPR). Die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Belcotel GmbH für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten unter der VNB-Kennzahl 010040
VERBRAUCHERINFORMATIONEN GEMÄß 43a TKG
1. Anbieter Belcotel GmbH Heidenkampsweg 58 20097 Hamburg Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registergericht Hamburg: HRB 120529 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Neils Shoobridge
2. Kundenservice Tel.: 0180 500 46 70 (14 ct/Min aus allen deutschen Netzen) Fax: 0180 500 45 14 (14 ct/Min aus allen deutschen Netzen) Internet: http://www.010040.com E-Mail: info[at]010040.com
3. Die Call-by-Call-Angebote der Belcotel GmbH können von Teilnehmeranschlusskunden der Telekom Deutschland GmbH ohne Voranmeldung durch den Kunden und ohne Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, eines Mindestumfangs oder einer Mindestdauer der Nutzung genutzt werden, sofern er keine Sperrung des Rufnummernbereiches 010xy beauftragt hat. Auch Telekom-Kunden mit einer dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter können diese durch eine manuelle oder automatisierte Anwahl einer Call-by-Call-Vorwahl im Einzelfall überschreiben. Der Vertrag zwischen der Belcotel GmbH und dem Kunden kommt in jedem Einzelfall durch Nutzung der Betreiberkennzahl zustande. Der Vertrag beginnt mit der Herstellung der gewählten Verbindung und endet mit dem einzelnen Telefonat.
4.Für die Erbringung von Call-by-Call-Diensten stellt die Belcotel GmbH als Verbindungsnetzbetreiber eine Verbindung zur gewählten Zielrufnummer her und hält diese mit einer Leistung von 8 Kbit/s aufrecht.
5. Preise Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich aus den bei Verbindungsbeginn gültigen, unter http://010040.com veröffentlichten Preisen. Zudem wird dem Kunden der Preis für die Verbindung zu der von ihm angewählten Zielrufnummer vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit seiner Verbindung gemäß § 66b TKG angesagt.
6. Über die Call-by-Call-Dienste der Belcotel GmbH sind (0)9009 - Anwählprogramme (Dialer), (0)137 - Massenverkehrs-Dienste, (0)18 - Nutzergruppen, (0)180 - Service-Dienste, (0)181 - Internationale Virtuelle Private Netze und (0)19xyz - Online-Dienste nicht erreichbar.
7. Notdienste sind nur über den zuständigen Teilnehmernetzbetreiber erreichbar. Über die Call-by-Call-Dienste der Belcotel GmbH sind Notdienste nicht erreichbar; ein Zugang zu Notdiensten mit Angaben zum Anruferstandort besteht nicht.
8. Der Teilnehmer kann von seinem Teilnehmernetzanbieter verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.
9. Ist der Kunde der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dem Call-by-Call-Dienstleistungsangebot der Belcotel GmbH seine Rechte als Verbraucher beeinträchtigt sind, kann er zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten der Belcotel GmbH ergibt sowie eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt. Außerdem soll der Antrag einen Nachweis enthalten, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt. Die Antragstellung kann schriftlich per Brief oder Telefax oder im Wege eines Online-Antrages erfolgen. Weitere Informationen zur Antragstellung kann der Kunde auf der Webseite der Bundesnetzagentur erhalten:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE /Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher /Verbraucherschlichtung/Verbraucherschlichtung-node.html
10. Schlichtungsanträge sind unterschrieben zu richten an die folgende Adresse der Schlichtungsstelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Telekommunikation - Verbraucherschlichtung Postfach 80 01 53105 Bonn Telefax: +49 302 2480 - 518
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